Blickwechsel
ÜBER MICH
Mit freundlicher Genehmigung der
ELBEMEDIEN Produktion GmbH

„Gerade wenn man glaubt, etwas ganz sicher zu wissen, muss man sich um eine andere Perspektive bemühen“
Dieses Zitat aus dem Film „Der Club der toten Dichter“ begleitete mich in meinem über 30-jährigen Arbeitsleben als Kinderkrankenschwester und vor allem als Diplom-Sozialpädagogin. In der Familienhilfe und Erziehungsberatung, in der Berufsorientierung mit Jugendlichen und in der Schulsozialarbeit, als Leiterin verschiedener Projekte, wie dem Mehrgenerationenhaus und eines integrativen Kinderheims und sowie im Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes war es mir wichtig, immer auch die Sichtweise der Betroffenen und Beteiligten zu sehen. Ich denke, dass ich so einige Spuren hinterlassen konnte, an die sich Kinder, Jugendliche und deren Eltern ebenso gern erinnern wie berufliche Mitstreiter/ innen.
Hilfreich waren für mich neben meiner Ausbildung bzw. der herausfordernden Extern Prüfung als Diplom Sozialpädagogin an der Fachhochschule Magdeburg/ Stendal, vielfache Fort- und Ausbildungen, vor allem die zur systemischen Familienberaterin/ - therapeutin bei Dr. Carmen Beilfuß und Mediatorin beim Deutschen Familienverband sowie die zur BVEB zertifizierten Verfahrensbeiständin durch Peter Stieler, „Investition Zukunft“.
Die Möglichkeit, mein Wissen an Studierende, Eltern und Lehrkräfte weiterzugeben, Zukunftswerkstätten zu moderieren oder Konzepte für verschiedene Felder sozialer Arbeit zu entwickeln, half meine eigene Professionalität immer wieder aufs Neue zu hinterfragen und fortzuentwickeln. Im Weiteren traf ich so auf viele Menschen, die mir wertvolle Wegbegleiter/innen geworden sind und auf die ich im Rahmen eines tragfähiges professionelles Netzwerkes, vor allem im Salzlandkreis, zurückgreifen kann.
Im Sommer 2020 war es an der Zeit, mein Büro BLICKWECHSEL zu eröffnen und freiberuflich als Verfahrensbeiständin und systemische Beraterin für Familien in Trennungs- und Umgangskonflikten zu arbeiten.
VERFAHRENSBEISTANDSCHAFT
In familiengerichtlichen Auseinandersetzungen, in denen es zum Beispiel darum geht, dass Sie sich als Eltern nicht darüber einigen können, bei wem Ihr gemeinsames Kind leben, wann und mit wem es Umgang haben soll oder der Entzug des Sorgerechts droht, weil das Wohl Ihres Kindes gefährdet ist, entscheidet der/ die Familienrichter/ in darüber, ob ein und welcher Verfahrensbeistand, ein sog. „Anwalt des Kindes“, eingesetzt wird. Bitte schauen Sie hier auch auf den § 158 FamFG.
Bin ich als Verfahrensbeiständin bestellt, schreibe ich Ihnen und Ihrem Kind einen Brief und schlage Termine vor, damit ich Ihr Kind bei Ihnen zu Hause, auf einem Spielplatz oder in meinem Büro treffen, mit ihm reden, malen oder spielen kann - auf Augenhöhe und mit Respekt vor seinen Wünschen, ohne sein Wohl aus dem Blick zu verlieren. Mit Hilfe systemischer Fragetechniken, unter Verwendung geeigneter Kinderbücher oder mit Unterstützung meines „Sorgenfressers“ erfahre ich etwas über die Wünsche Ihres Kindes. Ich mache Ihrem Kind Mut, von seinem Recht gehört, gesehen und beteiligt zu werden, Gebrauch zu machen, falls es zu einer Kinderanhörung kommt.
Den tragfähigen Willen Ihres Kindes sowie Ihre Lösungsideen werde ich mit meiner Stellungnahme dann so in das familiengerichtliche Verfahren einbringen, dass der/ die Familienrichter/ in dies für seine Entscheidungsfindung nutzen kann.
SYSTEMISCHE BERATUNG
Systemische Beratung ist geeignet, wenn Sie in Ihrem Trennungsprozess irgendwie feststecken oder die gegenseitig zugefügten Verletzungen und Kränkungen noch eine bedeutsame Rolle spielen, sich Ihre Konflikte aufgeschaukelt haben oder die gemeinsamen Kinder zur Durchsetzung eigener Zwecke instrumentalisiert werden. Wirksam wird diese Beratungsmethode sein, wenn Sie dennoch ein Mindestmaß an Willen besitzen, Ihre gemeinsame Elternverantwortung wahrzunehmen. Systemische Beratung heißt dann auch, sich überraschenden Fragen zu stellen, die Antworten herausfordern, und im besten Fall alte Denkmuster durchbrechen und neue an- stoßen.
Wenn Ihnen daran gelegen ist, wirksame Vereinbarungen über die künftige Regelung der elterlichen Sorge oder des Umgangs zu treffen oder Fragen hierzu haben, können Sie sich gern von sich aus und als Selbstzahler an mich wenden. Aber auch das Jugendamt kann Ihnen, wenn Sie Ihre Verantwortung trotz Trennung zum Wohle Ihres Kindes wahrnehmen wollen, beraten und eine Hilfe zur Erziehung gewähren oder das Familiengericht ordnet an, dass Sie sich in eine Beratung begeben, um eine dem Wohl Ihres Kindes dienliche gemeinsame Lösung zu finden.
BEGLEITETER UMGANG
Begleiteter
Umgang ist geeignet für Familien, in denen das Kind zum Beispiel bisher keinen
Kontakt zum Vater oder zur Mutter hatte, die Gefahr des Kindesentzugs besteht
oder der Verdacht des sexuellen Missbrauchs gegen das Kind im Raum steht.
Ebenso
kommt mein Angebot des Begleiteten Umgangs bei Rückführungen von Pflege-/
Heimkindern ins Elternhaus oder wenn der Kontakt zwischen Kind und seinem
Vater/ seiner Mutter eingeschätzt werden soll, um weitere Hilfen zur Erziehung
zu installieren oder ebensolche zu beenden, in Frage.
Gern können Sie sich als Eltern auch auf eigene
Kosten an mich wenden, wenn sie Unterstützung in der Regelung des Umgangs mit
ihrem Kind wünschen.
Ziel des Begleiteten Umgangs und der hierin
enthaltenen systemischen Beratung ist es, dass Sie künftig den Umgang
selbständig und eigenverantwortlich zum Wohl Ihres Kindes und unter
Berücksichtigung seines Willens ausüben sowie, dass Sie Ihr Kind, das in Ihrem
Trennungsstreit mitunter aus Ihrem Blick
verloren gegangen ist, wieder sehen, hören und erleben können.
TRENNUNGS- SCHEIDUNGS- KINDER-GRUPPE
„Ich möchte doch beide wiederhaben“ wünschte sich eine 7-jährige, die in den eskalierten Konflikt ihrer Eltern hineingezogen und von ihnen nicht mehr gesehen wurde, weil sie mit sich selbst beschäftigt waren. An sie und weitere Kinder zwischen 6 und 12 Jahren richtet sich das Angebot, sich in einer Kindergruppe auszutauschen, Entlastung zu finden und eigene Ressourcen zu aktivieren. Ziel ist es, den Kindern erlebbar zu machen, dass sie nicht allein sind. Sie werden in erlebnisorientierter - und kreativer Weise dabei unterstützt, dass sie ihre Gefühle in Bezug auf die Trennung ihrer Eltern ausdrücken können und beginnen, eine eigene (positive) Perspektive zur neuen Lebenssituation entwickeln. Dieses 10 Stunden-Programm entfaltet seine präventive Wirkung für die Kinder, bei denen befürchtet wird, dass sie auf Grund der Trennung ihrer Eltern emotionale und/oder Verhaltensprobleme entwickeln werden. Begleitend finden Erst- und Abschlussgespräche mit den Kindseltern verbindlich statt. Jüngere und ältere Kinder benötigen dagegen meist andere Formen der Unterstützung (z.B. spieltherapeutische Ansätze/ Einzelangebote). Im Augenblick richtet sich dieses Angebot in der Regel nur an Kinder von selbstzahlenden Eltern.
TERMINE - KONTAKT
Es
gibt keine festen Bürozeiten, dafür die Möglichkeit zur Zusammenarbeit auch in
den Abendstunden oder an den Wochenenden.
Anfragen
nehme ich gern entgegen per
E-Mail: blickwechsel@zinke-moy.de
Telefon: 03928 6787720
Fax: 03928 4898966
mobil: 0159 06827459
Sollte ich nicht sofort
erreichbar sein, melde ich mich zeitnah zurück, wenn Name und Kontakt
hinterlegt sind.
Bitte nutzen Sie als
Elternteil, Familienrichter/ in oder Fachkraft in der öffentlichen oder freien
Jugendhilfe die Möglichkeit, sich kostenlos zu den verschiedenen Formen der
Unterstützung in Trennungs- und Umgangskonflikten zu informieren.
Kinder und Jugendliche, die von der Trennung ihrer
Eltern betroffen sind und nach Hilfe suchen, sind ebenso herzlich eingeladen
mit mir in Kontakt zu treten.
Idee von Dorit Zinke-Moy,
Charly wird gesprochen
von Charlotte Voigt,
Schnitt von Bild und Ton durch
Thomas Moy




BLICKWECHSEL
unterstützen Mütter und Väter darin
Wege aus hochstrittigen
Auseinandersetzungen
im Trennungsprozess zu finden.
BLICKWECHSEL
helfen dabei, die oft lebenslangen
Auswirkungen
solcher Auseinandersetzungen auf die
Kinder zu sehen.
BLICKWECHSEL
ermöglichen die Übernahme
gemeinsamer Elternverantwortung.
BLICKWECHSEL
orientieren sich am Kindeswohl.
BLICKWECHSEL
eignen sich für Umgänge von Kindern
mit ihren Eltern und anderen
für sie wichtigen Bezugspersonen.
BLICKWECHSEL
machen wirksame Vereinbarungen
möglich.
BLICKWECHSEL
sind in der Verfahrensbeistandschaft
unerlässlich.
BLICKWECHSEL
helfen Kinder,
ihren Erkenntnishorizont zu erweitern.
BLICKWECHSEL
zeigen Kindern, dass sie nicht
allein (gelassen) sind.





